Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Anmeldung für den Musikunterricht bezieht sich auf das gesamte Schuljahr. Beendet der Schüler vor Ablauf des Unterrichtsjahres ohne Absprache den Unterricht, besteht weiterhin die Gebührenpflicht für das gesamte Schuljahr. Die Probezeit ist davon ausgenommen. Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückgabe der Unterrichtsgebühren. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung des Lehrers ausfallen, sind bis jährlich zwei Stunden gebührenpflichtig.

Der Musikunterricht orientiert sich am Schuljahr und an den Ferienbestimmungen für die allgemeinen und weiterführenden Schulen in Bayern.

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