Musikunterricht Holzkirchen

Gebühren- und Ferien­ordnung

Gültig ab 01.09.2026

Blockflöte

Unterrichtsdauer: 30 Minuten

Einzel­unterrichtGruppe aus 2 KindernGruppe aus 3-4 Kindern
Jährlich€ 720€ 520€ 400
Halbjährlich€ 360€ 260€ 200
Vierteljährlich€ 180€ 130€ 100

Gruppen sind nur mit Kindern möglich, die über gleiche musikalische Voraussetzungen verfügen.

Violoncello, Klavier, Saxophon oder Klarinette

Art: Einzelunterricht

Unterrichtsdauer30 Minuten45 Minuten60 Minuten
Jährlich€ 880€ 1240€ 1660
Halbjährlich€ 440€ 620€ 830
Vierteljährlich€ 220€ 310€ 415

In den jährlichen Gebührensätzen enthalten ist eine Verwaltungskostenpauschale von 8,00 Euro. Für Geschwisterkinder entfällt dieser Betrag.

Fälligkeit:

  • jährlich am 15.10.
  • ½-jährlich am 15.10. und 01.03.
  • ¼-jährlich am 15.10., 01.12., 01.03., 01.06. (bei Dauerauftrag können auch vier Zahlungstermine selbst gewählt werden)

Skonto bei Barzahlung möglich (bitte erfragen).

Geschäftsbedingungen

Die Anmeldung für den Musikunterricht bezieht sich auf das gesamte Schuljahr. Beendet der Schüler vor Ablauf des Unterrichtsjahres ohne Absprache den Unterricht, besteht weiterhin die Gebührenpflicht für das gesamte Schuljahr. Die Probezeit ist davon ausgenommen.

Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückgabe der Unterrichtsgebühren. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung des Lehrers ausfallen, sind bis jährlich zwei Stunden gebührenpflichtig.

Schuljahr

Der Musikunterricht (Schuljahr 2026/27) beginnt am Montag, den 21. September 2026 und endet am Freitag, den 23. Juli 2027. Zusätzlich ist vom 21. bis 23. Dezember 2026 kein Unterricht. Ansonsten gelten die Ferienbestimmungen für die allgemeinen und weiterführenden Schulen in Bayern.

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